Modernisierungs-Mieterhöhung; Kostenmiete

Modernisierungs-Mieterhöhung
27. Mai 2024
Modernisierungs-Mieterhöhung
27. Mai 2024

Die in § 10 Abs. 1 WoBindG beschriebenen formellen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen bei preisgebundenem Wohnraum (hier: nach Modernisierung) werden durch § 4 Abs. 7 Satz 1 NMV ausgefüllt und konkretisiert. Der von § 10 Abs. 1 Satz 2 WoBindG geforderten Erläuterung des Mieterhöhungsverlangens kommt der Vermieter bereits dann ausreichend nach, wenn er die Gründe, aus denen sich die laufenden Aufwendungen erhöht haben, und die auf die einzelnen laufenden Aufwendungen entfallenden Beträge angibt (Bestätigung von BGH, Beschluss [Rechtsentscheid] vom 11.01.1984 – VIII ARZ 10/83, BGHZ 89, 284, 294).

BGH, Urteil vom 06.04.2022, VIII ZR 246/20, ZMR 2022, 696