Eine Kombination von Staffelmiete und nachfolgender Indexmiete ist (bei der Gewerbemiete) wirksam. Die generelle Frage nach der Zulässigkeit der Kombination derartiger Klauseln bleibt offen.
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.06.2023, 3 U 88/22, ZMR 2024, 23