Bei der Verwirkung eines Anspruchs auf Betriebskostennachforderung in einem Gewerberaummietverhältnis gibt die Jahresfrist zur Erstellung der Abrechnung Maß für das Zeitmoment, nicht die Verjährungsfrist.
LG Krefeld, Beschluss vom 04.05.2023, 2 S 32/22, ZMR 2023, 708