Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer durch die GdWE

Heizkostenabrechnung bei zum Teil fehlenden Wärmemengenzählern
26. Mai 2024
Hausordnung; abändernder Zweitbeschluss
26. Mai 2024

Nach dem seit dem 1. 12. 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 – V ZR 125/17, ZMR 2018, 777 = BGHZ 219, 60 Rn. 15).

BGH, Urteil vom 16.12.2022, V ZR 263/21, ZMR 2023, 384