schwere Beleidigung und Verleumdung
23. Juli 2021
Schmähkritik
23. Juli 2021

Eine fristlose bzw. ordentliche Kündigung wegen falscher Mieterselbstauskunft kommt in Betracht, wenn der Mieter wahrheitswidrig erklärt, er habe keine relevanten Schulden oder laufende Zahlungsverpflichtungen bzw. Unterhaltsverpflichtungen.

Wenn noch im ersten Mietvertragsjahr das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eröffnet wurde, kann der Vermieter auch bei laufend pünktlicher Mietezahlung wirksam kündigen.

Fragen nach der Bonität und Zuverlässigkeit des Mieters sind auch datenschutzrechtlich zulässig. Dies gilt auch bei niedrigen Mieten. Es gibt keine Bagatellgrenze von 500,- Euro monatlich. Dies würde kleinere Vermieter benachteiligen.

Nach einer vorsätzlichen Täuschung des Mieters über seine Vermögensverhältnisse ist dem Vermieter auch vor Entstehung eines Schadens zur Kündigung berechtigt, weil eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Insolvenz des Mieters unzumutbar ist.

LG Lüneburg, Beschluss vom 13.06.2019, 6 S 1/19, ZMR 2019, 868