Nachgenehmigung einer ohne Beschluss umgesetzten Maßnahme
18. Juni 2017
Keine Kausalität des verspäteten Zugangs der Ladung
18. Juni 2017

Ein Wohnungseigentümer (zugleich Kommanditist der als Vertragspartner der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auftretenden GmbH & Co KG) ist analog § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-)Gesellschaft (hier: GmbH & Co KG) jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Komplementär-Gesellschaft (hier: GmbH) mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist. Als Geschäftsführer der Komplementärin führt der Wohnungseigentümer auch die Geschäfte der GmbH & Co KG, d.h. des Vertragspartners.

BGH, Urteil vom 13. 01. 2017, V ZR 138/16, ZMR 2017, 415