„notwendige Sanierungsarbeiten“ als Beschlussgegenstand

Instandhaltung und Instandsetzung von Bauteilen
18. Juni 2017
Beschlusskompetenz der Untergemeinschaft
18. Juni 2017

Ein Beschluss über „notwendige Sanierungsarbeiten“ ist nicht eindeutig und wäre nicht nur anfechtbar, sondern sogar nichtig.

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 11.01.2017, 539 C 41/15, ZMR 2017, 194