Stimmrechtsausschluss
18. Juni 2017
Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der WEG bei Hausgeldbeitreibung
18. Juni 2017

Es fehlt an einer Kausalität des verspäteten Zugangs der Ladung zur Eigentümerversammlung, wenn der betroffene Eigentümer sich bisher immer von dem Verwalter hat vertreten lassen und nicht vorträgt, dass er nur wegen des verspäteten Zugangs der Einladung nicht persönlich erscheinen konnte (vgl. AG Idstein ZMR 2016, 318); außerdem muss vorgetragen werden mit welchen sachlichen Argumenten der Anfechtende ein anderes Beschlussergebnis hätte erreichen wollen.

LG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2016, 318 S 54/16, ZMR 2017, 84