Unterlassungs-, Beseitigungs- und Nacherfüllungsansprüche; Vergemeinschaftungsbeschluss: Ansichziehen kaufvertraglicher Nacherfüllungsansprüche
14. Juni 2016
tragende Geschossdecke
18. Juni 2017

Die Tragkonstruktion bei Duplexparkern kann isoliert betrachtet und rechtlich eingeordnet werden. Hebevorrichtung und Hydraulik sind nicht als technische Einheit zu sehen.
Werden mehrere Duplexparker durch eine Hydraulikpumpe betrieben, dann dient die Hebeanlage selbst (insbesondere die Tragkonstruktion) jedoch nur dem einzelnen Mehrfachparker.
Nicht alle Bestandteile einer technischen Ausstattung, welche einer einheitlichen Funktion dienen, müssen einheitlich Sondereigentum oder gemeinschaftliches Eigentum sein.

LG München I, Urteil vom 06.06.2013, 36 S 16142/12, ZMR 2017, 429